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AGB
Spot - Shirts in anderem Licht

Die hier veröffentlichten AGB sollten den jeweils rechtlichen Grundsätzen Genüge tragen.
Sollten sich hier jedoch trotz aller Sorgfalt Fehler eingeschlichen haben, bitten wir um eine Mitteilung, bevor dadurch jemand zu Schaden kommt. Auf Abmahnungen ohne vorherige Kontaktaufnahme mit Salinos Mediengestaltung reagieren wir grundsätzlich mit einer Gegenklage.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nutzungsbedingungen für digitale Medien

Salinos Mediengestaltung - Michael Schuster, Betreiber von Salinoscartoon.de bietet in der Regel grafische, illustratorische Dienstleistungen sowie deren technische Realisierung inklusiv Progammierung an. Es gelten die AGB für grafische Dienstleistungen.

Für die in den verlinkten Shops erhältlichen Produkte gelten jeweils die AGB der Shopbetreiber die sich von den hier veröffentlichen AGB unterscheiden können.

Für den Verkauf von Waren gelten jeweils:

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr
(Verkäufer ist Unternehmer – Käufer ist Verbraucher)

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr
(Verkäufer und Käufer sind Unternehmer)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für grafische Dienstleistungen

1. Allgemeines
Alle Leistungen und Lieferungen von uns erfolgen ausschließlich zu den folgenden Bedingungen.
Abweichungen und sonstige Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert werden. Abweichungen und sonstige Vereinbarungen in der Vergangenheit – auch wenn sie nicht schriftlich festgehalten wurden – bedeuten keinen grundsätzlichen Verzicht der hier niedergelegten Bedingungen. Bedingungen und Forderungen des Auftraggebers verpflichten uns nicht, auch wenn wir sie nicht mündlich oder schriftlich zurückgewiesen haben. Alle offensichtlichen Irrtümer und Fehler in Angeboten, Verträgen und sonstige Vereinbarungen binden uns nicht. Hält der Auftraggeber sich nicht an Verträge und sonstige Vereinbarungen, sind wir berechtigt, den betreffenden Auftrag bis zur Erfüllung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu streichen. In solchen Fällen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn dieser von uns und dem Auftraggeber unterzeichnet wurde. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Neuberechnungen.
Beratungsgespräche sind – wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden – ebenso wie Anfahrts- und Reisekosten zu vergüten.
Terminzusagen unsererseits sind unverbindliche Richttermine. Stellt sich heraus, das wir nicht zum genannten Richttermin liefern können, melden wir dies unverzüglich dem Auftraggeber. Die Lieferfrist verlängert sich in einem solchen Fall angemessen. Schadenersatzansprüche sind hierbei ausgeschlossen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 Prozent der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung fällig.
Alle Waren und Leistungen verbleiben in unserem Eigentum und Urheber- und Nutzungsrechte gelten als nicht vergeben bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit nicht von uns schriftlich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eine aktuelle Preisliste gibt Auskunft über die gegenwärtigen Richtpreise. Die Preisliste verliert ihre Gültigkeit mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste. Preise im Rahmen von Angeboten und Verträgen ersetzen die entsprechenden Preise der Preisliste.
Ändern sich nach Vertragsabschluss Kosten und Preise für Fremdleistungen, behalten wir unter Einbeziehung des Auftraggebers eine Anpassung des Preises vor. Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe des Preises.

4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unser Konto als erwirkt. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Enthalten oder erfordern Aufträge umfangreiche Fremdleistungen, erfolgt die Berechnung per Vorkasse und ggf. erfolgt die Berechnung per Vorkasse nach den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Fremddienstleisters.

5. Urheberrechte, Nutzungsbedingungen und generelle Hinweise zur Abwicklung von Aufträgen im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen
Alle von uns erbrachten Designleistungen, verfassten Texte, Softwareentwicklungen und Programmierleistungen oder sonstige im Sinne des Urheberrechts erbrachten Leistungen sind persönliche geistige Schöpfungen und damit urheberrechtlich geschützt. Sie bleiben auch nach Zahlung eines Nutzungshonorars durch den Auftraggeber unser Eigentum. Mit Zahlung des Nutzungshonorars wird die Nutzungsart und die räumliche und zeitliche Ausdehnung des Nutzungsrechts vereinbart und gewährt. Die Urheberrechte können auf Wunsch und mit unserer Zustimmung vom Auftraggeber käuflich erworben werden. Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht. Unsere Leistungen dürfen weder kopiert oder nachgeahmt noch ohne ausdrückliche Genehmigung anderweitig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
In allen Fällen, auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Auftraggeber, behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, sämtliche aus der Geschäftsbeziehung hervorgegangenen Leistungen und Waren zur Eigenwerbung zu verwenden. Für diesen Fall muss uns der Auftraggeber eine angemessene Anzahl einwandfreier Muster überlassen. Originale müssen uns nach angemessener Frist unbeschädigt zurückgegeben werden; eine generelle Aufbewahrungspflicht unsererseits existiert nach Rückgabe nicht – es sei denn, dies wurde im Rahmen eines gewährten Nutzungsrechts schriftlich vereinbart.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Eine unentgeltliche Tätigkeit und die kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist nicht möglich.
Für die inhaltliche grammatische und orthografische Richtigkeit von Texten ist der Auftraggeber verantwortlich. Mit der Genehmigung von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für dessen Richtigkeit insgesamt. Zusendung und Rücksendung unserer Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Vor Ausführung einer Veröffentlichung oder Vervielfältigung sind uns Muster zur Korrektur vorzulegen.
Nachfolgende Punkte sind als Einzelposten separat zu honorieren:

a. Der Auftraggeber zahlt pro Entwurf für die Nachbesserungen
b. Der Auftraggeber zahlt ein Honorar für die nachfolgende Ausarbeitung des Entwurf oder von Entwürfen
c. Der Auftraggeber zahlt ein Honorar für die Nutzungsrechte
d. Der Auftraggeber zahlt für die Übertragung der Urheberrechte.

Anderweitige Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert und von uns unterzeichnet werden.

6. Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für Mängel, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Schadenersatzansprüche für entgangene, bzw. vermeintlich entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den jeweiligen von uns ausgestellten Rechnungsbetrag oder den jeweiligen Posten in dieser Rechnung begrenzt.
Mängel in unseren Leistungen, die uns nachgewiesen wurden, beheben wir nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder innerhalb einer uns einzuräumenden angemessenen Frist gescheitert, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der Auftragssumme fordern oder verlangen, den entsprechenden Vertrag bzw. die entsprechenden Teile daraus rückgängig zu machen.
Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb einer Woche nach
Empfang der Leistung oder Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel müssen uns innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels vom Auftraggeber schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können wir nicht berücksichtigen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 3 Monate ab Auslieferung, endet aber schon vorher, wenn die Nutzungsart für unsere Leistung innerhalb von 3 Monaten beendet ist (z.B. bei Zeitungsanzeigen).
Wir prüfen nicht, ob unsere Leistungen gegen Rechte Dritter verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. Die Verantwortung und Haftung hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Die Ansprüche des Auftraggebers sind hiermit abschließend geregelt.

7. Schlussbestimmung
Für alle Geschäftsbedingungen und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
Sollten eine oder mehrere Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine weitere vereinbarte Bedingung unwirksam oder nicht durchführbar sein, oder stellt sich zu irgendeinem Zeitpunkt heraus, dass eine Lücke in den Bedingungen existiert, so wird dadurch die Relevanz aller anderen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung oder Lücke gilt durch eine solche Bedingung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
für den nicht-kaufmännischen Verkehr

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht (nur für den Versand):

Sie können den hier zustande kommenden Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Salinos Mediengestaltung
Michael Schuster
Am Roggenkampsfleet 29
D-28259 Bremen

Sie können den Widerruf auch per Telefax unter der Nummer 0421-704531 oder per E-Mail unter kontakt@sporthaus-online.de erklären. Können Sie uns die erhaltene Ware nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf eine Warenprüfung - wie etwa auch im Ladengeschäft üblich - zurückzuführen ist.

Paketversandfähige Waren können Sie auf unsere Kosten und Gefahr an obige Adresse zurückzusenden:
Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt.

Das Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge zur Lieferung von nach Kundenspezifikation gefertigten Waren, insbesondere Druck- und Flockerzeugnisse.
Mit Bestellung solcher Produkte erteilt der Kunde wissentlich die Anweisung zur Produktion der Ware.
Das Recht zur Reklamation von fehlerhafter Ware oder Produktionsfehlern bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Technische und gestalterische Abweichungen

Salinos Mediengestaltung - Michael Schuster behält sich hinsichtlich der Vertragserfüllung ausdrücklich technische und gestalterische Abweichungen zu Beschreibungen in Katalogen bzw. anderen schriftlichen oder elektronischen Medien vor soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Dies betrifft vor allem Druckfarben, Stoffbeschaffenheit und Stärke, Abmessungen etc.
Diese können Hersteller-, bzw. produktionsbedingten Schwankungen unterliegen.

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von Salinos Mediengestaltung - Michael Schuster den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zweckgebunden verarbeitet. Erhobene Daten werden zur Abwicklung von Verträgen verwendet. Sie werden vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht, sofern sie nicht an der Vertragsabwicklung beteiligt sind. Dem Kunden steht auf Antrag ein Recht zu über personenbezogene gespeicherte Daten unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Er hat das Recht auf Korrektur unrichtiger Daten, sowie auf Sperrung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten soweit dies einer Aufbewahrungspflicht nicht entgegensteht.

§ 11 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
für den kaufmännischen Verkehr

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen werden). Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 10 Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht (nur für den Versand):

Sie können den hier zustande kommenden Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Salinos Mediengestaltung
Michael Schuster
Am Roggenkampsfleet 29
D-28259 Bremen

Sie können den Widerruf auch per Telefax unter der Nummer: 0421 2405237 oder per E-Mail unter info@salinos.de erklären. Können Sie uns die erhaltene Ware nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf eine Warenprüfung - wie etwa auch im Ladengeschäft üblich - zurückzuführen ist.

Paketversandfähige Waren können Sie auf unsere Kosten und Gefahr an obige Adresse zurückzusenden:
Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt.

Das Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge zur Lieferung von nach Kundenspezifikation gefertigten Waren, insbesondere Druck- und Flockerzeugnisse.
Mit Bestellung solcher Produkte erteilt der Kunde wissentlich die Anweisung zur Produktion der Ware.
Das Recht zur Reklamation von fehlerhafter Ware oder Produktionsfehlern bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Technische und gestalterische Abweichungen

Salinos Mediengestaltung - Michael Schuster behält sich hinsichtlich der Vertragserfüllung ausdrücklich technische und gestalterische Abweichungen zu Beschreibungen in Katalogen bzw. anderen schriftlichen oder elektronischen Medien vor soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Dies betrifft vor allem Druckfarben, Stoffbeschaffenheit und Stärke, Abmessungen etc.
Diese können Hersteller-, bzw. produktionsbedingten Schwankungen unterliegen.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von Salinos Mediengestaltung - Michael Schuster den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zweckgebunden verarbeitet. Erhobene Daten werden zur Abwicklung von Verträgen verwendet. Sie werden vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht, sofern sie nicht an der Vertragsabwicklung beteiligt sind. Dem Kunden steht auf Antrag ein Recht zu über personenbezogene gespeicherte Daten unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Er hat das Recht auf Korrektur unrichtiger Daten, sowie auf Sperrung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten soweit dies einer Aufbewahrungspflicht nicht entgegensteht.

§ 12 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Salinos Mediengestaltung - Michael Schuster, Am Roggenkampsfleet 29, D-28259 Bremen, Tel.:++49 421 2405238, info@salinos.de

Mai 2008

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